Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
1.1. Sorgfaltspflicht
Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. Zusätzliche Aufwendungen
Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs
Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Installationsarbeiten
Das Personal des Möbelspediteurs ist,sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
1.5 Haftung im Schadenfall
Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
1.6 Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
1.7 Beauftragung eines Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
1.8 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag am Ende des Umzugs gegen Rechnung in bar zu bezahlen.
1.9 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
2. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Plattenspielern, Waschmaschinen, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
3. Kündigung des Umzugvertrags
Im Falle der Kündigung des Auftraggebers innerhalb von zehn Arbeitstagen vor dem Umzugstermin steht dem Möbelspediteur der Anspruch auf 30 % des für den Transport vereinbarten Entgelts zu.
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
5. Nachprüfung durch den Auftraggeber
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
6. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers an zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
7. Versicherungshaftung
Die eventuell durch den Möbelspediteur verursachten Schäden, sind innerhalb von 24 Stunden nach dem Umzugstag dem Möbelspediteur schriftlich zu melden. Für spätere Reklamationen und Schadenanzeigen haftet der Möbelspediteur nicht und ist leistungsfrei.
8. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9. Vereinbarung
Es gilt deutsches Recht.
10. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Auftraggeber dieser Sprache nicht mächtig, kann die englische Sprache zur Anwendung kommen.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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